10. Abmahnung im Arbeitsrecht
Abmahnung bei Pflichtenverstoß im Arbeitsrecht
Inhalt
Dass der Arbeitgeber vor einer Kündigung stets drei Mal abmahnen muss, ist ein Irrglaube. Bei schweren Verstößen kann schon eine Abmahnung ausreichen, um dem Arbeitnehmer zu kündigen. Allerdings muss eine solche Abmahnung wirksam sein, um als „Vorstufe“ zur Kündigung gelten zu können. Viele Abmahnungen erweisen sich bei genauer Betrachtung – inhaltlich bzw. formal – als fehlerhaft. Wie lange darf sich ein Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer Abmahnung Zeit lassen? Welche Fristen haben hingegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beachten? Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen auf diese Fragen ein und diskutieren, ob die Abgabe einer Gegendarstellung stets die richtige Antwort auf eine Abmahnung ist.
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