Podcast-Arbeitsrecht

12. Arbeit auf Abruf

 

Heiße Tipps für Minijobber, die „auf Abruf“ arbeiten

Inhalt

Vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist nicht bekannt, dass der Gesetzgeber in § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) detailliert die Vorgaben der Abrufarbeit geregelt hat. Regeln die Parteien im Arbeitsvertrag keine feste Wochenstundenzahl, so gilt eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart, die der Arbeitgeber auch dann zu vergüten hat, wenn die Mitarbeiterin tatsächlich weniger lang gearbeitet hat. Das Gesetz bestimmt auch gewisse Vorankündigungsfristen, unter denen ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber verpflichtet werden kann, seine Arbeitsleistung aufzunehmen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder sprechen hierüber im Einzelnen und außerdem darüber, welche Möglichkeiten die Beschäftigten haben, wenn sich die Unternehmen nicht an die strengen Vorgaben des § 12 TzBfG halten.

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jeweils am Montag und Donnerstag, 6 Uhr

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Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
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