15. Änderungskündigung
Die Änderungskündigung als milderes Mittel
Inhalt
Ein Unternehmen kann unter gewissen Voraussetzungen durch Ausspruch einer Kündigung ein Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter beenden. In bestimmten Situationen will ein Arbeitgeber eine Mitarbeiterin behalten, allerdings zu schlechteren Konditionen (anderer Arbeitsort, geringeres Gehalt, veränderte Tätigkeit, etc.). Lehnt die Arbeitnehmerin den Abschluss eines Änderungsvertrags ab, muss sie mit Erhalt einer Änderungskündigung rechnen. Eine solche Änderungskündigung liegt vor, wenn Arbeitgeber einerseits das Arbeitsverhältnis (ordentlich bzw. fristlos) kündigt und sogleich der Arbeitnehmerin die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder sprechen darüber, welche Reaktionsmöglichkeiten den Beschäftigten in einer solchen Konstellation zur Verfügung stehen sowie welche Fristen und Risiken zu beachten sind.
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