27. Befristung – Teil 1
Befristung im Arbeitsrecht
Inhalt
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, dann endet das Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung, sondern „automatisch“ durch Ablauf der
Zeit, für die es eingegangen wurde. Diese Form der Befristung heißt Zeitbefristung, weil der Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen in der 1. Folge auf diesen Unterschied und das Schriftformerfordernis ein. Darüber hinaus erläutern sie die Frage, ob man einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen kann.
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