Podcast-Arbeitsrecht

65. Verdachtskündigung

 

Warum auch ein dringender Verdacht einer Pflichtverletzung zur Kündigung genügen kann

Inhalt

Wenn ein Ar­beit­neh­mer in gra­vie­ren­der Wei­se ge­gen sei­ne ver­trag­li­chen Pflich­ten ver­s­toßen hat (z. B. Straf­tat zu­las­ten des Ar­beit­ge­bers, ei­nes Ar­beits­kol­le­gen oder Kun­den), kann der Ar­beit­ge­ber ei­ne außerordentliche Kündigung aus wich­ti­gem Grun­de aus­spre­chen. Vor­aus­set­zung ist, dass der Ar­beit­ge­ber dem Ar­beit­neh­mer den Pflichten­ver­s­toß nach­wei­sen kann. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, weshalb auch ein drin­gen­der Ver­dacht ei­ner er­heb­li­chen Pflicht­ver­let­zung für den Ausspruch einer Kündigung genügen kann. Da solche Ver­dachtskündi­gun­gen mit dem Ri­si­ko ver­bun­den sind, dass sie ei­nen Un­schul­di­gen tref­fen, sind Ar­beit­ge­ber vor Aus­spruch ei­ner Ver­dachtskündi­gung recht­lich ver­pflich­tet, al­le zu­mut­ba­ren An­stren­gun­gen zur Aufklärung des Sach­ver­hal­tes zu un­ter­neh­men. Insbesondere besteht die Notwendigkeit, den Betroffenen anzuhören und ihm die Abgabe einer Stellungnahme zu ermöglichen. Die beiden Experten gehen in dieser Folge auch darauf ein, was Arbeitnehmer bei dieser Anhörung unbedingt beachten sollten.

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