Podcast-Arbeitsrecht

35. Recht zur Lüge?

 

Wann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lügen dürfen

Inhalt

Ein Arbeitgeber möchte möglichst viel über seinen Arbeitnehmer erfahren und das möglichst auch bereits bevor er den Arbeitnehmer eingestellt hat; aber auch nach der Einstellung gibt es Konstellationen, in denen der Arbeitgeber wissbegierig ist, zum Beispiel vor der Entscheidung, den Arbeitnehmer zu befördern, oder einen befristeten Arbeitsvertrag zu entfristen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht mit dem „Recht zur Lüge“. Die beiden Experten erläutern, welche Arbeitgeber-Fragen zulässig sind und welche Folgen es hat, wenn diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl unzulässiger Fragen – angefangen von der Frage nach der Schwangerschaft – die ein Arbeitgeber nicht stellen darf und sogar zur einer Entschädigungszahlung führen könnten.

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Podcast-Arbeitsrecht

34. Rechtsschutzversicherungen – Anwalts Liebling?

 

Rechtsschutzversicherungen im Arbeitsrecht

Inhalt

„Der teuerste Wald ist der Rechtsanwalt…“ singen die Dorfrocker. Deshalb locken eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften Beschäftigte mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, wobei sich die Versicherungsprämien in der Höhe durchaus deutlich unterscheiden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht auf die Frage ein, was es mit der sog. Wartezeit bzw. Vorvertraglichkeit auf sich hat und welche Gebührenpositionen im Arbeitsrecht vom Versicherer übernommen werden und welche nicht. Weshalb die beiden Experten als Serviceleistung für ihre Mandantinnen und Mandanten die Korrespondenz mit dem Versicherer übernehmen, wird ebenso im Detail erläutert.
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Podcast-Arbeitsrecht

33. Mediation im Arbeitsrecht – Teil 2

 

Mediation – Der Mittelweg 2

Inhalt

Wirtschaftsmediator Thorsten Blaufelder erläutert seinem Anwaltskollegen Jürgen Sauerborn in dieser 2. Folge zur Mediation, welche weiteren Phasen nach der „Auftragsklärung“ und der „Themensammlung“ in einem Mediationsprozess folgen. Die 3. Phase in der Mediation bildet das Kernelement und Herzstück der Mediation. Sie wird insbesondere „Interessenfindung“ oder „Interessenaufhellung“ genannt. Es geht um die Ermittlung der unterhalb der Oberfläche liegenden Aspekte des Streitthemas. Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien, ihnen sichtbar zu machen, welche wichtigen Bedürfnisse, Interessen und Wünsche hinten den starren und gegensätzlichen Positionen stehen. Die 4. Phase der Mediation („Optionen“) verfolgt das Ziel, möglichst viele Lösungsideen zu erarbeiten, die den Medianten anschließend als Möglichkeit für eine abschließende Vereinbarung („Abschlussvereinbarung“ als 5. Phase) zur Verfügung stehen.
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Podcast-Arbeitsrecht

32. Mediation im Arbeitsrecht – Teil 1

 

Mediation – Der Mittelweg 1

Inhalt

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Im Verlauf eines Mediationsverfahrens werden die hinter dem Konflikt liegenden Sichtweisen, Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten der Konfliktparteien herausgearbeitet. Es werden Optionen zur Regelung und Beilegung des Streits erörtert und geprüft. Wirtschaftsmediator Thorsten Blaufelder erläutert seinem Anwaltskollegen Jürgen Sauerborn in dieser ersten von zwei Folgen zur Mediation, worin sich eine Mediation von einem Gerichtsverfahren unterscheidet und welche Schritte in den beiden Phasen der Mediation (Auftragsklärung und Themensammlung) unternommen werden.
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Podcast-Arbeitsrecht

31. Mitarbeitergespäche

 

Mitarbeitergespräche – Fluch oder Segen?

Inhalt

Die Teilnahmepflicht eines Arbeitnehmers an einem Mitarbeitergespräch wird aus dem in § 106 Gewerbeordnung (GewO) geregelten Direktionsrecht des Arbeitgebers abgeleitet, wenn es darum geht, konkrete Arbeitspflichten näher zu bestimmen. Keine Pflicht zur Teilnahme an einem Mitarbeitergespräch besteht, wenn der Arbeitgeber über eine Änderung des bestehenden Vertrages oder gar über dessen Beendigung sprechen will. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge u. a. auch, ob es Teilnahmepflichten bei Arbeitsunfähigkeit, bezüglich Mediation, BEM und beim Krankenrückkehrgespräch gibt. Die beiden Experten gehen ebenso auf die Frage ein, ob es zulässig ist, einen Beistand oder einen Rechtsanwalt zum Gespräch mitzubringen.
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Podcast-Arbeitsrecht

30. Weihnachtsgeld

 

Die Sonderzahlung zum Weihnachtsfest

Inhalt

Ohne eine besondere rechtliche Grundlage gibt es keinen Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, dass sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld u. a. aus dem Arbeitsvertrag, aus einem Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben kann. Die beiden Experten erklären darüber hinaus, was man in diesem Zusammenhang unter einer betrieblichen Übung, den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz sowie einem Freiwilligkeitsvorbehalt versteht.
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Podcast-Arbeitsrecht

29. Befristung – Teil 3

 

Befristung im Arbeitsrecht

Inhalt

Befristete Arbeitsverträge werden oft verlängert. Dabei können Arbeitgeber allerdings einige Fehler
machen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in der 3. Folge, um welche Fehler es sich im Einzelnen handelt und welche Folgen diese Fehler auf die Befristung haben. Des Weiteren befassen sich beide mit den Rechtsschutzmöglichen von Arbeitnehmern bei unwirksamen Befristungen. Diesbezüglich sind kurze Fristen einzuhalten, die schnelles Handeln erforderlich machen.
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Podcast-Arbeitsrecht

2.000 Abonnenten in 3 Monaten – wir sagen Danke!

„Als wir Anfang August 2022 mit unserem Podcast Arbeitsrecht an den Start gegangen  sind, haben wir nicht mit einem so überragenden Erfolg gerechnet. 2.000 Abonnenten in drei Monaten, das ist schon eine Hausnummer.“, sagt Jürgen Sauerborn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht aus Wesseling  bei Köln. Gemeinsam mit seinem Co-Host Thorsten Blaufelder, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Dornhan im Schwarzwald, präsentiert Sauerborn derzeit zwei Mal wöchentlich eine kurzweilige Sendung in einfacher Sprache zu arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung, Abfindung, Whistleblowing usw. „Wir bieten vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern interessante Themen, aber auch für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen ist etwas dabei.“, so Rechtsanwalt Blaufelder.

„Auf jeden Fall geht es im neuen Jahr 2023 weiter.“, sagt Rechtsanwalt Sauerborn. „Ideen, wie wir das Angebot ausbauen können, haben wir genug, aber auch unsere Tage haben nur 24 Stunden“. Derzeit werden die Podcast-Folgen samstags oder sonntags aufgezeichnet. „An Wochentagen bin ich meist als Referent auf Vortragsreise“, sagt Rechtsanwalt Blaufelder.

Worauf sich unsere Zuhörerinnen und Zuhörer im neuen Jahr freuen können, wird noch nicht verraten. Fest steht aber, dass – bis auf Weiteres – neben den Sendungen am Montag und Donnerstag ab Januar 2023 freitags eine Serie „Gesund und fit im Job“ auf Sendung gehen wird. Den Anfang macht im Januar 2023 der Ernährungs- und Präventionsmediziner Niels Schulz-Ruhtenberg aus Hamburg.

„Wir möchten unseren Followern einen Mehrwert bieten – wir sind das <Arbeitnehmer-Radio>“, sagt Sauerborn mit einem Augenzwinkern.

Der Podcast-Arbeitsrecht ist auf allen gängigen Podcast-Plattformen kostenfrei abonnierter, etwa bei Apple, Spotify, YouTube, Amazon, Audible u.v.a.m.

 

Podcast-Arbeitsrecht

28. Befristung – Teil 2

 

Befristung im Arbeitsrecht

Inhalt

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in der 2. Folge, in welchen Fällen ein Arbeitgeber für den Abschluss eines befristeten Vertrags keinen Sachgrund benötigt (§ 14 Abs. 2, Abs. 3 TzBfG) und wo die Grenzen für dieses Befristungsmodell verlaufen. Im Anschluss gehen beide auf die Vorschrift des § 14 Abs. 1 TzBfG ein, der beispielshaft zahlreiche Sachgründe für befristete Arbeitsverträge nennt (z. B. vorübergehender Bedarf, Erprobung, Vertretung, Eigenart der Arbeitsleistung, etc.).
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27. Befristung – Teil 1

 

Befristung im Arbeitsrecht

Inhalt

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, dann endet das Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung, sondern „automatisch“ durch Ablauf der
Zeit, für die es eingegangen wurde. Diese Form der Befristung heißt Zeitbefristung, weil der Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen in der 1. Folge auf diesen Unterschied und das Schriftformerfordernis ein. Darüber hinaus erläutern sie die Frage, ob man einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen kann.
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