Schlagwortarchiv für: Arbeitnehmer

Podcast-Arbeitsrecht

59. Betriebsbedingte Kündigung

 

Wenn die Weiterbeschäftigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nicht mehr möglich ist

Inhalt

Nach der Recht­spre­chung müssen vier Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen, da­mit ei­ne be­triebs­be­ding­te Kündi­gung wirk­sam ist, insbesondere müssen dringende betriebliche Erfordernisse gegeben sein. Ei­ne Wei­ter­beschäfti­gung des Ar­beit­neh­mers auf ei­nem an­de­ren Ar­beits­platz muss ausscheiden, denn „Versetzung geht vor Kündigung“ lautet die Regel. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge die einzelnen Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung. Die beiden Experten gehen auch darauf ein, was es genau mit der sog. Sozialauswahl unter vergleichbaren Beschäftigten auf sich hat und inwieweit gekündigte Arbeitnehmer ihre anwaltlichen Vertreter bei der Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses unterstützen können.

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55. Haftung des Arbeitnehmers

 

Wann haftet ein Arbeitnehmer für von ihm verursachte Schäden in welcher Höhe?

Inhalt

Da man als Ar­beit­neh­mer auf Weisung des Arbeitgebers und in des­sen Be­trieb tätig wird, hat man meist kei­nen Ein­fluss auf die be­trieb­li­chen Abläufe und Ge­fah­ren und ist oft nicht in der La­ge, mit sei­nem Ar­beits­ver­dienst ho­he Ver­lus­te bei be­trieb­li­chen Scha­densfällen aus­zu­glei­chen. Deshalb be­grenzt die Recht­spre­chung des Bundesarbeitsgerichts die Pflicht des Ar­beit­neh­mers zum Scha­dens­er­satz ge­genüber dem all­ge­mei­nen Zi­vil­recht ­ganz er­heb­lich. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, in welcher Höhe und in welchem Umfang Beschäftigte bei Vorsatz und den verschiedenen Formen von Fahrlässigkeit haften müssen. Die beiden Experten gehen auch auf die Frage ein, wie sich die Abwicklung von Personen- im Gegensatz zu Sachschäden unterscheiden.

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50. Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit

 

Das Dreieck von Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer

Inhalt

Bei Arbeitnehmerüberlassung fallen Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung auseinander: Der Arbeitsvertrag des Leiharbeitnehmers besteht mit dem Verleiher, dem Zeitarbeitsunternehmen. Der Verleiher entscheidet über Vertragsverlängerungen, Abmahnungen, Kündigungen und Urlaubsgewährung, und er bezahlt den Leiharbeitnehmer. Die Arbeitsleistung findet beim Entleiher statt, in dessen Betrieb der Leiharbeitnehmer zeitlich begrenzt eingegliedert ist. Der Entleiher erteilt dem Leiharbeitnehmer Weisungen, überwacht die Arbeitsqualität und legt tägliche Arbeitszeiten und Pausen fest. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge die rechtlichen Hintergründen zu diesem in der Praxis meist sehr umstrittenen Beschäftigungsmodell. Die beiden Experten gehen ebenso auf die Frage ein, auf welche Gegebenheiten betroffene Beschäftigte zur Durchsetzung ihrer Rechte achten sollen.

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49. Rückzahlungsklauseln

 

Was tun, wenn der Arbeitgeber Geld zurück verlangt?

Inhalt

Übernimmt der Arbeitgeber zum Zwecke der Weiterbildung eines Arbeitnehmers Lehrgangskosten und stellt ihn für die Dauer der Fortbildung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit frei, möchte er nicht gerne sehen, dass der Arbeitnehmer nach erfolgreicher Fortbildung das Arbeitsverhältnis dankend kündigt und zur Konkurrenz geht. Neben Fortbildungskosten werden auch Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) oft zum Gegenstand einer Rückzahlungsklausel gemacht. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht darauf ein, welche strengen Voraussetzungen Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht beachten müssen, wenn sie Rückzahlungsklauseln wirksam vereinbaren wollen. Die beiden Experten erläutern, welche Folgen es für die Beschäftigten hat, wenn die Klauseln rechtswidrig sind.

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47. Mobbing, Teil 2

 

Schikane am Arbeitsplatz

Inhalt

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder gehen in dieser 2. Folge zum Thema Mobbing auf die Reaktions- und Abwehrmöglichkeiten gegenüber Mobbing ein. Insoweit kommt es darauf an, von wem die Mobbinghandlungen ausgehen und wie weit der Konflikt bereits vorangeschritten ist. Die beiden Experten betonen, dass frühzeitiges Handeln sehr wichtig ist, um eine Eskalation des Mobbings zu vermeiden. Ist der Konflikt schon fortgeschritten, ist es ratsam, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen (Beratungsstellen, Rechtsanwalt, etc.). Schließlich kommt in der Folge zur Sprache, ob es bei Mobbing sinnvoll sein könnte, eine Mediation durchzuführen.

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46. Mobbing, Teil 1

 

Schikane am Arbeitsplatz

Inhalt

In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der Mobbingopfer mehr als verdoppelt, wie sich aus dem Mobbing-Report der Bundesregierung ergibt. Waren es im Jahr 2000 noch rund 800.000 Personen, fühlen sich mittlerweile rund 1,8 Millionen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz von Vorgesetzten oder Kollegen regelmäßig schikaniert. Das hat auch eine Hochrechnung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ergeben, wonach jede neunte Person im erwerbsfähigen Alter bereits gemobbt wurde. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht auf den Mobbing-Begriff und den typischen Mobbing-Verlauf ein. Zudem befassen sich die beiden Experte mit der Frage, welche Pflichten der Arbeitgeber in puncto Mobbing-Verhinderung hat.

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44. Datenschutz im Arbeitsrecht, Teil 2

 

Datenschutz für Beschäftigte

Inhalt

Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung zählen beispielhaft zu den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Art. 5 DSGVO. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht auf die Frage ein, was es mit diesen Grundsätze der Datenverarbeitung auf sich hat. Des Weiteren befassen sich die beiden Experten detailliert mit der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und erläutern, in welcher Form Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Datenverarbeitung einwilligen können. Verstoßen Unternehmen gegen die Vorschriften der DSGVO drohen hohe Strafen, insbesondere wenn gegen Grundsätze der Datensicherheit verletzt werden.

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37. Überstunden und Mehrarbeit

 

Überstunden und Mehrarbeit – Verpflichtung, Regelung, Bezahlung

Inhalt

Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Allerdings sehen Regelungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag gewöhnlich eine entsprechende Pflicht der Beschäftigten vor. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht die Rechtsgrundlagen zu Überstunden bzw. Mehrarbeit und gehen insbesondere den Fragen nach, ob ein Anspruch auf Vergütung von Überstunden besteht und ob der Arbeitgeber sogar einen Zuschlag bezahlen muss. Die Experten gehen auch auf die finanziellen Risiken ein, die den Beschäftigten drohen, die über einen längeren Zeitraum Überstunden aufbauen, die nicht ausreichend dokumentiert sind.
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36. Arbeitsfähigkeitscoaching

 

Das Arbeitsfähigkeitscoaching im BEM

Inhalt

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder haben sich in vorherigen Folgen bereits mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) befasst. Herzstück des BEM-Prozesses ist die Analyse der Arbeitsfähigkeit der erkrankten Person. Ein bekanntes Modell zur Arbeitsfähigkeit stammt von dem finnischen Wissenschaftler Prof. Dr. Juhani Illmarinen. In dem Haus der Arbeitsfähigkeit bildet er die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Arbeitsfähigkeit eines Menschen ab. Arbeitsfähigkeitscoach Thorsten Blaufelder erläutert seinem Co-Host Jürgen Sauerborn die einzelnen Stocke dieses Hauses (Gesundheit, Qualifizierung & Kompetenz, Werte & Einstellungen, Arbeitsbedingungen & Führung) und wie das Arbeitsfähigkeitscoaching im BEM-Verfahren dazu beitragen kann, eine umfassende und ganzheitliche Betrachtung des Falls zu ermöglichen. Denn so steigt die Wahrscheinlichkeit, während des BEM die adäquaten Maßnahmen zu treffen, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu erreichen.

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35. Recht zur Lüge?

 

Wann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lügen dürfen

Inhalt

Ein Arbeitgeber möchte möglichst viel über seinen Arbeitnehmer erfahren und das möglichst auch bereits bevor er den Arbeitnehmer eingestellt hat; aber auch nach der Einstellung gibt es Konstellationen, in denen der Arbeitgeber wissbegierig ist, zum Beispiel vor der Entscheidung, den Arbeitnehmer zu befördern, oder einen befristeten Arbeitsvertrag zu entfristen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht mit dem „Recht zur Lüge“. Die beiden Experten erläutern, welche Arbeitgeber-Fragen zulässig sind und welche Folgen es hat, wenn diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl unzulässiger Fragen – angefangen von der Frage nach der Schwangerschaft – die ein Arbeitgeber nicht stellen darf und sogar zur einer Entschädigungszahlung führen könnten.

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