16. Außerordentliche, fristlose Kündigung
Wie reagieren bei „fristloser“ Kündigung?
Inhalt
Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die aus Sicht des Absenders das Arbeitsverhältnis sofort – also ohne Einhaltung einer gewissen Kündigungsfrist – beenden soll. Eine solche fristlose Kündigung kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer aussprechen. In den allermeisten Fällen werden fristlose Kündigungen von Arbeitgebern erklärt. Zur Wirksamkeit einer fristlosen Arbeitgeberkündigung braucht es nach § 626 Abs. 1 BGB einen „wichtigen Grund“. Ein wichtiger Grund ist ein besonders schwerwiegender Anlass für eine Kündigung, die es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, die ordentlichen Kündigungsfristen abzuwarten. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung sind sehr hoch. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen im Einzelnen auf diese Voraussetzungen ein und erklären dabei auch, wie sich eine außerordentliche Kündigung von einer fristlosen Kündigung unterscheidet. Weiterlesen