Schlagwortarchiv für: BEM

Podcast-Arbeitsrecht

100. Einladung zum Personalgespräch – was tun?

 

Bin ich als Mitarbeiter verpflichtet, zu jedem Personalgespräch zu erscheinen?

Inhalt

Personalgespräche sind allgemein nicht sehr beliebt. Das betrifft zum einen die Personalverantwortlichen, besonders aber viele Beschäftigte. Darf sich der Mitarbeiter aber dem Personalgespräch so einfach entziehen? Welche konkreten Mitwirkungspflichten hat er? Wie sieht es aus, wenn er zur Verstärkung einen Beistand mit zum Gespräch bringen möchte? Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht, welche Rechtsgrundlagen und Rechtsvorschriften für Personalgespräche gelten und welche gegenseitigen Rechte und Pflichten bestehen. Die beiden Experten gehen dabei auch auf besondere Arten von Personalgesprächen wie das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und Krankenrückkehrgespräche ein.

 

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89. Stufenweise Wiedereingliederung

 

Der Weg Kranker zurück ins Arbeitsleben

Inhalt

Fällt ein Arbeitnehmer durch schwere Krankheit oder einen Unfall längere Zeit aus, ist der Weg zurück an den Arbeitsplatz nicht immer leicht. Die berufliche Wiedereingliederung ist eine Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation und ist in § 74 SGB V und für behinderte oder von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer in § 28 SGB IX geregelt. Häufig ist diese Maßnahme Gegenstand eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Ziel ist es, den Arbeitnehmer Schritt für Schritt wieder an die Arbeitsumgebung zu gewöhnen, bis die volle Leistungsfähigkeit wiederhergestellt ist. Daher wird häufig von der stufenweisen Wiedereingliederung gesprochen. Das langsame Steigern des Arbeitspensums reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht die Voraussetzungen der stufenweise Wiedereingliederung und die Inhalte des Stufenplans. Die beiden Experten gehen auch auf die Frage ein, welche finanziellen Leistungen der Arbeitnehmer erhält, ob der Arbeitgeber der Wiedereingliederung zustimmen muss und was bei einem Abbruch der Maßnahme geschieht.

 

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70. Krankenrückkehrgespräche – Vorsicht Falle!

 

Wie mit Krankenrückkehrgesprächen umgehen?

Inhalt

Wenn eine Mitarbeiterin eine längere Zeit krank ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihr ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM-Verfahren ist gesetzlich in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt und für die Mitarbeiterin freiwillig. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge auf die sog. Krankenrückgespräche (KRG) ein, die in einigen Unternehmen auch schon bei kurzen Fehlzeiten und bei Wiedergenesung geführt werden. Der Sinn der KRG soll darin liegen, herauszufinden, ob es eventuell eine betriebliche Ursache für die Erkrankung gibt, die der Arbeitgeber beheben könnte. Die Personalverantwortlichen könnten jedoch auch versucht sein, herauszufinden, wie gesund und einsatzfähig der Arbeitnehmer generell ist und diese Informationen eventuell im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung verwerten. Die beiden Experten geben zudem Tipps im Umgang mit derartigen, rechtlich bedenklichen KRG.

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36. Arbeitsfähigkeitscoaching

 

Das Arbeitsfähigkeitscoaching im BEM

Inhalt

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder haben sich in vorherigen Folgen bereits mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) befasst. Herzstück des BEM-Prozesses ist die Analyse der Arbeitsfähigkeit der erkrankten Person. Ein bekanntes Modell zur Arbeitsfähigkeit stammt von dem finnischen Wissenschaftler Prof. Dr. Juhani Illmarinen. In dem Haus der Arbeitsfähigkeit bildet er die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Arbeitsfähigkeit eines Menschen ab. Arbeitsfähigkeitscoach Thorsten Blaufelder erläutert seinem Co-Host Jürgen Sauerborn die einzelnen Stocke dieses Hauses (Gesundheit, Qualifizierung & Kompetenz, Werte & Einstellungen, Arbeitsbedingungen & Führung) und wie das Arbeitsfähigkeitscoaching im BEM-Verfahren dazu beitragen kann, eine umfassende und ganzheitliche Betrachtung des Falls zu ermöglichen. Denn so steigt die Wahrscheinlichkeit, während des BEM die adäquaten Maßnahmen zu treffen, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu erreichen.

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Podcast-Arbeitsrecht

26. Krankheitsbedingte Kündigung

 

Die Kündigung kranker Mitarbeiter

Inhalt

Dass ein Arbeitgeber einem kranken Mitarbeiter nicht kündigen darf, ist ein Irrglaube; vielmehr ist die Kündigung wegen Krankheit als Unterfall der sog. personenbedingten Kündigung unter strengen Voraussetzungen möglich. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen auf die einzelnen, von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen ein. Sie erklären, was es mit der „negativen Gesundheitsprognose“ auf sich hat und weshalb die Frage nach einem ordnungsgemäß durchgeführten BEM-Verfahren eine so große Bedeutung zukommt.

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Podcast-Arbeitsrecht

23. BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 3

 

Fallbesprechung, Maßnahmenplanung und -vereinbarung, Vorteile des BEM

Inhalt

Im dritten und letzten Teil unserer Mini-Serie zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement widmen wir uns der Fallbesprechung als einem Kernstück des BEM. Welche Fragen werden dort erörtert?
Ziel der BEM-Gespräche ist es, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – eventuell durch die Einschaltung externer Stellen – konkrete Maßnahmen der betrieblichen Wiedereingliederung zu treffen. Alle am BEM-Verfahren Beteiligten haben für eine faire und konstruktive Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zu sorgen. Sie stellen nach einer gewissen Zeitspanne eine erfolgreiche oder nicht-erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen fest und prüfen im Falle des Scheiterns weitere Optionen. Weiterlesen

Podcast-Arbeitsrecht

22. BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 2

 

Interne und externe Beteiligte, Erstkontakt und Erstgespräch mit dem Betroffenen

Inhalt

In dieser zweiten Folge der BEM-Serie erläutern wir, welche internen und externen Beteiligten am BEM beteiligt werden können. So kommen als externe Beteiligte in Betracht das Integrationsamt, der Integrationsfachdienst, die Krankenkasse, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit, Fachärzte sowie Reha-Kliniken.
Wie der Erstkontakt zum Betroffenen stattfinden sollte und was im Erstgespräch erörtert wird, erläutern die beiden Moderatoren gewohnt locker. Weiterlesen

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21. BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 1

 

Voraussetzungen für die Durchführung des BEM

Inhalt

Ein BEM ist kein einmaliges Gespräch, sondern um ein ergebnisoffenes Verfahren. Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. In dieser Folge erfahren Sie, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, welchen Arbeitnehmern das BEM anzubieten ist und was ein BEM von den Krankenrückkehrgesprächen unterscheidet. Weiterlesen