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Podcast-Arbeitsrecht

59. Betriebsbedingte Kündigung

 

Wenn die Weiterbeschäftigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nicht mehr möglich ist

Inhalt

Nach der Recht­spre­chung müssen vier Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen, da­mit ei­ne be­triebs­be­ding­te Kündi­gung wirk­sam ist, insbesondere müssen dringende betriebliche Erfordernisse gegeben sein. Ei­ne Wei­ter­beschäfti­gung des Ar­beit­neh­mers auf ei­nem an­de­ren Ar­beits­platz muss ausscheiden, denn „Versetzung geht vor Kündigung“ lautet die Regel. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge die einzelnen Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung. Die beiden Experten gehen auch darauf ein, was es genau mit der sog. Sozialauswahl unter vergleichbaren Beschäftigten auf sich hat und inwieweit gekündigte Arbeitnehmer ihre anwaltlichen Vertreter bei der Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses unterstützen können.

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