53. Elternzeit und Elterngeld
Anspruch, Höhe und Bezugsdauer
Inhalt
Der Zweck der Elternzeit besteht darin, dass die erziehende Betreuungsperson während der Elternzeit nicht oder nur zeitlich beschränkt arbeiten muss, dabei aber den Arbeitsplatz behält. Als Ergänzung zu dem Anspruch auf Elternzeit sichert der Anspruch auf Elterngeld für eine gewisse Zeit die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers. Elternzeit muss rechtzeitig und formgerecht beim Arbeitgeber beantragt werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Zudem steht Beschäftigten, die Elternzeit gehen, ein besonderer Kündigungsschutz zu. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge u. a., welche Fristen zwingend zu beachten sind und was „schriftliche“ Beantragung im Sinne des Gesetzes bedeutet. Die beiden Experten gehen auch auf das Thema Elterngeld, dessen Höhe und Bezugsdauer ein, die jedoch meist kürzer als die eigentliche Elternzeit ist.