Schlagwortarchiv für: Schwerbehinderung

Podcast-Arbeitsrecht

85. GdB 40 beim Arbeitgeber angeben?

 

Sollte man einen GdB 40 beim Arbeitgeber angeben?

Inhalt

Grundsätzlich sind Beschäftigte nicht verpflichtet, ihren Arbeitgeber über das Vorliegens eines Grades der Behinderung (GdB) zu informieren. Ein GdB von 40 ermöglicht es Betroffenen, einen sog. Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Hiervon erfährt in der Regel der Arbeitgeber, weshalb viele Arbeitnehmer aus Sorge darüber gar keinen Gleichstellungsantrag einreichen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, ob es sinnvoll sein könnte, einen Arbeitgeber über das Vorliegen eines GdB von 40 ohne Gleichstellung in Kenntnis zu setzen. Bei der Beantwortung dieser Frage ist es insbesondere wichtig, auch persönliche Faktoren zu berücksichtigen, wie das Verhältnis zum Arbeitgeber und die Unternehmenskultur. In manchen Fällen kann die Offenlegung des GdB zu einem besseren Verständnis führen, in anderen Fällen könnte es Befürchtungen hinsichtlich Diskriminierung oder Missverständnissen geben.

 

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Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“
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Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
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Podcast-Arbeitsrecht

20. Schwerbehinderung im Arbeitsrecht – Teil 3

 

Zusatzurlaub, Mehrarbeit, Arbeitszeitverkürzung und Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderter

Inhalt

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben zum Schutz ihrer Gesundheit Anspruch auf Zusatzurlaub. Schwerbehinderte und Gleichgestellte müssen auf deren Wunsch hin von Mehrarbeit befreit werden, wobei der Begriff der Mehrarbeit nicht mit Überstunden gleichzusetzen ist. Für den Fall, dass es einem schwerbehinderten Beschäftigen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit vollständig zu erfüllen, hat er zudem ein Recht auf Arbeitszeitverkürzung.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer sind zwar grundsätzlich nicht unkündbar, doch genießen sie einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss gemäß § 168 SGB IX vorher die Zustimmung des Integrationsamts zum Ausspruch der Kündigung einholen. Weiterlesen

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18. Schwerbehinderung im Arbeitsrecht – Teil 1

 

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung

Inhalt

7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland. Mehr als 10 Millionen Menschen mit Behinderung. Ob eine Behinderung gegeben ist, wird durch den Grad der Behinderung (GdB) bestimmt. Die Höhe des GdB wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens durch das Versorgungsamt festgestellt, wenn ein Betroffener einen entsprechenden Antrag stellt. Weiterlesen