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Podcast-Arbeitsrecht

57. Haftung des Arbeitgebers

 

Wann der Arbeitgeber für Schäden haftet

Inhalt

Ein Arbeitgeber haftet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber auf Schadensersatz, wenn er ge­gen sei­ne recht­li­chen Pflich­ten ver­s­toßen, da­durch ei­nen Scha­den ver­ur­sacht und dabei vorsätz­lich oder fahrlässig gehandelt hat. Die Haf­tung des Ar­beit­ge­bers ist al­ler­dings ausgeschlossen, wenn der Scha­den in einem Personenschaden be­steht und ein Versicherungsfall im Sin­ne des Unfallversicherungsrecht vorliegt. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge die unterschiedlichen Rechtsfolgen beim Vorliegen des jeweiligen Schadenfalles. Die beiden Experten gehen auch darauf ein, dass den Beschäftigten beim Eintreten eines Arbeitsunfalls andere Leistungen zustehen als bei einem Sachschaden und was bei der Abwicklung eines Personenschadens gegenüber der Berufsgenossenschaft zu beachten ist.

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