13. Lowperformer
Kündigung wegen zu geringer Arbeitsleistung?
Inhalt
Wenn ein Mitarbeiter schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt, muss er mit einer Abmahnung und ggfs. auch mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Zu den Pflichten einer Arbeitnehmerin gehört auch die Erbringung einer ordnungsgemäßen Arbeitsleistung. Doch wann leistet ein Beschäftigter qualitativ bzw. quantitativ eine vorwerfbar zu geringe Arbeitsleistung? Ist eine „Normalleistung“ überhaupt objektiv ermittelbar? Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen näher auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG Köln) vom 03.05.2022 (AZ: 4 Sa 548/21) ein. In diesem Gerichtsverfahren wurde ein als Kommissionierer beschäftigter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erfolgreich gekündigt. Die Richter des LAG Köln sahen es als erwiesen an, dass die Leistungen des betreffenden Arbeitnehmers über einen längeren Zeitraum deutlich hinter denen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben sind. Ist dieser Rechtsstreit repräsentativ oder eher ein Ausnahmefall? Weiterlesen