Schlagwortarchiv für: Betriebsrat

Podcast-Arbeitsrecht

98. Kleiderordnung im Betrieb

 

Kleider machen Leute, sagt ein Sprichwort. Aber was gilt im Arbeitsverhältnis?

Inhalt

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsecht mit der Frage, ob der Arbeitgeber seinen Beschäftigten vorschreiben darf, welche Kleidung diese bei der Erledigung der Arbeit zu tragen haben. Die beiden Experten gehen darauf ein, dass es bei der Beantwortung dieser Frage insbesondere darauf ankommt, ob im Betrieb ein Betriebsrat besteht, denn Kleidervorgaben sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Zu unterscheiden ist auch, ob es sich um Dienst- oder um Schutzkleidung handelt. Bedeutsam ist zudem, wer für die Kosten der Reinigung der Dienstkleidung aufkommt.

 

Neue Podcastfolgen

jeweils am Montag, 6 Uhr

Sie haben rechtlichen Beratungsbedarf?

Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter „Links“).

Sie können diesen Podcast abonnieren bei
Apple Podcasts | Spotify | YouTube u.v.a.m.
Emailen Sie uns

Links

Webseite der Kanzlei Sauerborn
Webseite der Kanzlei Blaufelder
Webseite Schwerbehindertenrecht – RA Sauerborn
Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“
Webinar Anerkennung einer Schwerbehinderung

Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
Impressum | Datenschutzerklärung

Podcast-Arbeitsrecht

94. Handlungsoptionen des Betriebsrats bei rechtswidrigem Arbeitgeberverhalten

 

Welche Handlungsoptionen einem Betriebsratsgremium zukommen, wenn sich der Arbeitgeber rechtswidrig verhält

Inhalt

Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zwar die allgemeine Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge eingehalten werden. Hieraus folgt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Unterlassungsanspruch. Verstößt der Arbeitgeber also etwa gegen den Tarifvertrag, ist das Überwachungsrecht darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung der Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge auf die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ein, die im Gegensatz zu § 80 Abs. 1 BetrVG dem Betriebsrat Unterlassungs-, Durchführungs-, Beseitigungs- und Folgenbeseitigungsansprüche sichern. Die beiden Experten betonen zudem die Wichtigkeit, diese Ansprüche zur rechten Zeit in der alltäglichen Betriebsratspraxis auch zu nutzen.

 

Neue Podcastfolgen

jeweils am Montag, 6 Uhr

Sie haben rechtlichen Beratungsbedarf?

Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter „Links“).

Sie können diesen Podcast abonnieren bei
Apple Podcasts | Spotify | YouTube u.v.a.m.
Emailen Sie uns

Links

Webseite der Kanzlei Sauerborn
Webseite der Kanzlei Blaufelder
Webseite Schwerbehindertenrecht – RA Sauerborn
Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“
Webinar Anerkennung einer Schwerbehinderung

Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
Impressum | Datenschutzerklärung

Podcast-Arbeitsrecht

93. Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats

 

Wie weit reicht die Geheimhaltungspflicht und welche Rechtsfolgen drohen bei Verstößen?

Inhalt

Zur Überraschung Vieler gibt es keine allgemeine Geheimhaltungspflicht von Betriebsratsmitgliedern. Vielmehr besteht eine solche Pflicht nur in Bezug auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gemäß § 79 BetrVG. Diese Verschwiegenheitspflicht soll die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsgebers schützen. Darüber hinaus sind gewisse Daten aus dem privaten Bereich der Beschäftigten vertraulich zu behandeln. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge auf die einzelnen gesetzlichen Vorschriften ein und erläutern Reichweite und Anwendungsbereich. Die beiden Experten beleuchten auch die Rechtsfolgen, die drohen könnten, wenn Betriebsratsmitglieder gegen Geheimhaltungsverpflichtungen verstoßen.

 

Neue Podcastfolgen

jeweils am Montag, 6 Uhr

Sie haben rechtlichen Beratungsbedarf?

Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter „Links“).

Sie können diesen Podcast abonnieren bei
Apple Podcasts | Spotify | YouTube u.v.a.m.
Emailen Sie uns

Links

Webseite der Kanzlei Sauerborn
Webseite der Kanzlei Blaufelder
Webseite Schwerbehindertenrecht – RA Sauerborn
Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“
Webinar Anerkennung einer Schwerbehinderung

Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
Impressum | Datenschutzerklärung

Podcast-Arbeitsrecht

91. Mitbestimmung des Betriebsrats bei arbeitgeberseitigem Handyverbot

 

Was der BR tun kann, wenn der Arbeitgeber ein Handynutzungsverbot verhängt

Inhalt

In einen niedersächsischen Betrieb, der Brems- und Kraftstoffsysteme für Fahrzeuge herstellt, kam es produktionsbedingten Gründen immer wieder zu Arbeitsunterbrechungen, beispielsweise bei einem ausstehenden Maschinenumbau oder wegen ausstehender Wareneingänge. Diese Zeit nutzten teilweise die Mitarbeiter, um private Angelegenheiten mit ihrem Handy zu erledigen. Dem Arbeitgeber missfiel das und er ordnete deshalb ohne Einbeziehung des Betriebsrats ein Handyverbot an. Der Betriebsrat sah sich durch die Anweisung in seinem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verletzt. Das Handynutzungsverbot ziele auf die betriebliche Ordnung. Solche Maßnahmen seien mitbestimmungspflichtig. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.2023 (AZ: 1 ABR 24/22). Die beiden Experten gehen in dieser Folge auch darauf ein, weshalb es für die Ausgang des Rechtsstreits auf die Frage ankam, ob die Maßnahme des Arbeitsgebers dem mitbestimmungsfreien Arbeitsverhalten oder dem mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten der Beschäftigten zuzuordnen war.

 

Neue Podcastfolgen

jeweils am Montag, 6 Uhr

Sie haben rechtlichen Beratungsbedarf?

Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter „Links“).

Sie können diesen Podcast abonnieren bei
Apple Podcasts | Spotify | YouTube u.v.a.m.
Emailen Sie uns

Links

Webseite der Kanzlei Sauerborn
Webseite der Kanzlei Blaufelder
Webseite Schwerbehindertenrecht – RA Sauerborn
Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“
Webinar Anerkennung einer Schwerbehinderung

Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
Impressum | Datenschutzerklärung

Podcast-Arbeitsrecht

90. Das zentrale Mailpostfach des Betriebsrats

 

Haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Einsichtnahme in die E-Mail-Korrespondenz

Inhalt

Nach § 34 Abs. 3 BetrVG haben alle Betriebsratsmitglieder jederzeit das Recht, die Unterlagen das Betriebsrat und seiner Ausschüsse einzusehen. Einige Mitglieder eines 33-köpfigen Betriebsratsgremiums forderten unter Bezugnahme auf diese Vorschrift gerichtlich die Einräumung eines umfänglichen Nutzungsrechts hinsichtlich des zentralen E-Mail-Postfachs des Betriebsrats, zumindest aber ein uneingeschränktes Leserecht. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht den Ausgang des Verfahrens vor dem Hessischen LAG (Beschluss vom 31.07.2023) mit dem Aktenzeichen 16 TaBV 91/22. Die beiden Experten erklären, weshalb das LAG dem sog. Minderheitenschutz im Betriebsratsgremium teilweise stattgegeben hat.

 

Neue Podcastfolgen

jeweils am Montag, 6 Uhr

Sie haben rechtlichen Beratungsbedarf?

Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter „Links“).

Sie können diesen Podcast abonnieren bei
Apple Podcasts | Spotify | YouTube u.v.a.m.
Emailen Sie uns

Links

Webseite der Kanzlei Sauerborn
Webseite der Kanzlei Blaufelder
Webseite Schwerbehindertenrecht – RA Sauerborn
Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“
Webinar Anerkennung einer Schwerbehinderung

Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
Impressum | Datenschutzerklärung

Podcast-Arbeitsrecht

61. Interessenausgleich und Sozialplan

 

Die Neuausrichtung des Betriebes durch Betriebsänderung

Inhalt

Der Ar­beit­ge­ber hat bei an­ste­hen­den Be­triebsände­run­gen, z. B. bei einer Einschränkung oder Schließung eines Betriebs, den Be­triebs­rat recht­zei­tig und um­fas­send zu in­for­mie­ren und mit ihm zu be­ra­ten. Betriebsrat und Arbeitgeber führen im Anschluss Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplan durch. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, was den Interessenausgleich vom Sozialplan unterscheidet. Die beiden Experten gehen insbesondere darauf ein, was Inhalt von Sozialplänen (z. B. Abfindungszahlungen) sein kann oder weshalb eine sog. Namensliste von zu kündigenden Arbeitnehmern die Prozessaussichten der Betroffenen in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht stark schwinden lässt.

Weiterlesen