Schlagwortarchiv für: Corona

Podcast-Arbeitsrecht

102. Auch symptomlose Corona-Infektion begründet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

 

BAG urteilt über Vergütungsfortzahlung in Quarantäne

Inhalt

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder berichten in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2024 (AZ: 5 AZR 234/23). Der Kläger arbeitet als Produktionsmitarbeiter in einem kunststoffverarbeitenden Betrieb. Als er am 26.12.2021 positiv auf das Coronavirus getestet wurde, schrieb ihn sein Hausarzt bis zum 31.12.2021 krank. Der Kläger war nicht gegen das Coronavirus geimpft. Für die Zeit der Krankschreibung zahlte die Arbeitgeberin Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wegen der Coronainfektion ordnete das Gesundheitsamt für den Arbeitnehmer vom 03. bis zum 12.01.2022 eine behördliche Quarantäne an. Der behandelnde Hausarzt lehnte die Ausstellung einer Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diese Zeit ab. Das positive Testergebnis und die behördliche Quarantäne reichten als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit aus. Dies sah die Arbeitgeberin jedoch anders. Da keine ärztliche Krankschreibung vorliege, bestehe auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, so die Begründung. Außerdem habe der Kläger die Coronainfektion selbst verschuldet, da er sich nicht habe impfen lassen. Auch eine Entschädigung für den Arbeitsausfall nach dem Infektionsschutzgesetz komme nicht in Betracht, meinte die Arbeitgeberin. Dem Kläger wurden in der Januarabrechnung daher 66,6 Arbeitsstunden weniger berechnet. Damit fehlten ihm in der Verdienstabrechnung insgesamt 1.159,00 €. Die beiden Experten befassen sich mit den rechtlichen Folgen einer symptomlosen Corona-Infektion und gehen auch darauf ein, dass das BAG zu einer anderen Entscheidung als das vorher befasste Landesarbeitsgericht kam.

 

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86. „Symptomlos krank“ und Entgeltfortzahlung

 

Vergütungszahlung während einer Quarantäne wegen einer „symptomlosen Infektion“

Inhalt

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder berichten in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht über die Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 08.08.2023 (AZ: 1 Sa 41/23). Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte betreibt Pflegeeinrichtungen. Die Klägerin ist dort seit dem 15.12.2020 als Pflegefachkraft zu einem Gehalt von zuletzt rund 3.196 € brutto beschäftigt. Bei einem betrieblichen Test wurde bei der Klägerin Anfang November 2021 eine Corona-Infektion festgestellt. Trotz bestehender Impfempfehlung war die Klägerin zu diesem Zeitpunkt nicht geimpft. Aufgrund behördlicher Anordnung des Gesundheitsamtes wurde der Klägerin auferlegt, im Zeitraum vom 06.11. bis zum 18.11.2021 einer häuslichen Quarantäne nachzukommen. Die Infektion der Klägerin verlief symptomlos. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum der Quarantäne legte sie nicht vor. Die Beklagte zahlte daraufhin an die Klägerin für November 2021 unter Abzug des Zeitraums vom 06.11. bis 15.11.2021 statt dem vollen nur einen Betrag von 2.130 € brutto. Die Klägerin machte die Auszahlung des Differenzbetrages von 1.065 € brutto geltend, was die Beklagte ablehnte. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die beiden Experten befassen sich kritisch mit den Urteilsgründen des LAG und der Frage einer symptomlosen Corona-Infektion.

 

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