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Podcast-Arbeitsrecht

35. Recht zur Lüge?

 

Wann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lügen dürfen

Inhalt

Ein Arbeitgeber möchte möglichst viel über seinen Arbeitnehmer erfahren und das möglichst auch bereits bevor er den Arbeitnehmer eingestellt hat; aber auch nach der Einstellung gibt es Konstellationen, in denen der Arbeitgeber wissbegierig ist, zum Beispiel vor der Entscheidung, den Arbeitnehmer zu befördern, oder einen befristeten Arbeitsvertrag zu entfristen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht mit dem „Recht zur Lüge“. Die beiden Experten erläutern, welche Arbeitgeber-Fragen zulässig sind und welche Folgen es hat, wenn diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl unzulässiger Fragen – angefangen von der Frage nach der Schwangerschaft – die ein Arbeitgeber nicht stellen darf und sogar zur einer Entschädigungszahlung führen könnten.

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