Schlagwortarchiv für: GdB 40

Podcast-Arbeitsrecht

85. GdB 40 beim Arbeitgeber angeben?

 

Sollte man einen GdB 40 beim Arbeitgeber angeben?

Inhalt

Grundsätzlich sind Beschäftigte nicht verpflichtet, ihren Arbeitgeber über das Vorliegens eines Grades der Behinderung (GdB) zu informieren. Ein GdB von 40 ermöglicht es Betroffenen, einen sog. Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Hiervon erfährt in der Regel der Arbeitgeber, weshalb viele Arbeitnehmer aus Sorge darüber gar keinen Gleichstellungsantrag einreichen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, ob es sinnvoll sein könnte, einen Arbeitgeber über das Vorliegen eines GdB von 40 ohne Gleichstellung in Kenntnis zu setzen. Bei der Beantwortung dieser Frage ist es insbesondere wichtig, auch persönliche Faktoren zu berücksichtigen, wie das Verhältnis zum Arbeitgeber und die Unternehmenskultur. In manchen Fällen kann die Offenlegung des GdB zu einem besseren Verständnis führen, in anderen Fällen könnte es Befürchtungen hinsichtlich Diskriminierung oder Missverständnissen geben.

 

Neue Podcastfolgen

jeweils am Montag, 6 Uhr

Sie haben rechtlichen Beratungsbedarf?

Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter „Links“).

Sie können diesen Podcast abonnieren bei
Apple Podcasts | Spotify | YouTube u.v.a.m.
Emailen Sie uns

Links

Webseite der Kanzlei Sauerborn
Webseite der Kanzlei Blaufelder
Webseite Schwerbehindertenrecht – RA Sauerborn
Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“
Webinar Anerkennung einer Schwerbehinderung

Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
Impressum | Datenschutzerklärung