7. Arbeitsgerichtliches Verfahren
Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens – exemplarisch nach Erhalt einer Kündigung
Inhalt
Im Arbeitsrecht besteht die Notwendigkeit, kurze Fristen zu beachten. Wird etwa die 3-wöchige Klagefrist nach Erhalt einer Kündigung verpasst, gilt die Kündigung als wirksam. Bei einem fristgemäßen Klageeingang lädt das Gericht zum sog. Gütetermin. Der Gütetermin, der gewöhnlich nur 10 bis 20 Minuten dauert, dient der Klärung, ob eine einvernehmliche Einigung in dem Rechtsstreit möglich ist. Ist dies Fall, so schließen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich und der Prozess ist damit zu Ende. Andernfalls wird das Verfahren mit dem Kammtermin einige Monate später fortgesetzt.
Im Kammertermin entscheidet nicht nur der Berufsrichter den Fall, sondern auch die beiden ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter. Allerdings wird auch im Kammertermin der Versuch einer gütlichen Einigung unternommen, bevor es zu einem Richterspruch kommt.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder sprechen auch über die Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens, wonach etwas jede Seite verpflichtet ist, die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Weiterlesen