Schlagwortarchiv für: Krankenrückkehrgespräche

Podcast-Arbeitsrecht

100. Einladung zum Personalgespräch – was tun?

 

Bin ich als Mitarbeiter verpflichtet, zu jedem Personalgespräch zu erscheinen?

Inhalt

Personalgespräche sind allgemein nicht sehr beliebt. Das betrifft zum einen die Personalverantwortlichen, besonders aber viele Beschäftigte. Darf sich der Mitarbeiter aber dem Personalgespräch so einfach entziehen? Welche konkreten Mitwirkungspflichten hat er? Wie sieht es aus, wenn er zur Verstärkung einen Beistand mit zum Gespräch bringen möchte? Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht, welche Rechtsgrundlagen und Rechtsvorschriften für Personalgespräche gelten und welche gegenseitigen Rechte und Pflichten bestehen. Die beiden Experten gehen dabei auch auf besondere Arten von Personalgesprächen wie das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und Krankenrückkehrgespräche ein.

 

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Podcast-Arbeitsrecht

70. Krankenrückkehrgespräche – Vorsicht Falle!

 

Wie mit Krankenrückkehrgesprächen umgehen?

Inhalt

Wenn eine Mitarbeiterin eine längere Zeit krank ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihr ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM-Verfahren ist gesetzlich in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt und für die Mitarbeiterin freiwillig. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge auf die sog. Krankenrückgespräche (KRG) ein, die in einigen Unternehmen auch schon bei kurzen Fehlzeiten und bei Wiedergenesung geführt werden. Der Sinn der KRG soll darin liegen, herauszufinden, ob es eventuell eine betriebliche Ursache für die Erkrankung gibt, die der Arbeitgeber beheben könnte. Die Personalverantwortlichen könnten jedoch auch versucht sein, herauszufinden, wie gesund und einsatzfähig der Arbeitnehmer generell ist und diese Informationen eventuell im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung verwerten. Die beiden Experten geben zudem Tipps im Umgang mit derartigen, rechtlich bedenklichen KRG.

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