98. Kleiderordnung im Betrieb
Kleider machen Leute, sagt ein Sprichwort. Aber was gilt im Arbeitsverhältnis?
Inhalt
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsecht mit der Frage, ob der Arbeitgeber seinen Beschäftigten vorschreiben darf, welche Kleidung diese bei der Erledigung der Arbeit zu tragen haben. Die beiden Experten gehen darauf ein, dass es bei der Beantwortung dieser Frage insbesondere darauf ankommt, ob im Betrieb ein Betriebsrat besteht, denn Kleidervorgaben sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Zu unterscheiden ist auch, ob es sich um Dienst- oder um Schutzkleidung handelt. Bedeutsam ist zudem, wer für die Kosten der Reinigung der Dienstkleidung aufkommt.
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