Schlagwortarchiv für: Mitbestimmungsrecht

Podcast-Arbeitsrecht

98. Kleiderordnung im Betrieb

 

Kleider machen Leute, sagt ein Sprichwort. Aber was gilt im Arbeitsverhältnis?

Inhalt

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsecht mit der Frage, ob der Arbeitgeber seinen Beschäftigten vorschreiben darf, welche Kleidung diese bei der Erledigung der Arbeit zu tragen haben. Die beiden Experten gehen darauf ein, dass es bei der Beantwortung dieser Frage insbesondere darauf ankommt, ob im Betrieb ein Betriebsrat besteht, denn Kleidervorgaben sind nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Zu unterscheiden ist auch, ob es sich um Dienst- oder um Schutzkleidung handelt. Bedeutsam ist zudem, wer für die Kosten der Reinigung der Dienstkleidung aufkommt.

 

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Podcast-Arbeitsrecht

91. Mitbestimmung des Betriebsrats bei arbeitgeberseitigem Handyverbot

 

Was der BR tun kann, wenn der Arbeitgeber ein Handynutzungsverbot verhängt

Inhalt

In einen niedersächsischen Betrieb, der Brems- und Kraftstoffsysteme für Fahrzeuge herstellt, kam es produktionsbedingten Gründen immer wieder zu Arbeitsunterbrechungen, beispielsweise bei einem ausstehenden Maschinenumbau oder wegen ausstehender Wareneingänge. Diese Zeit nutzten teilweise die Mitarbeiter, um private Angelegenheiten mit ihrem Handy zu erledigen. Dem Arbeitgeber missfiel das und er ordnete deshalb ohne Einbeziehung des Betriebsrats ein Handyverbot an. Der Betriebsrat sah sich durch die Anweisung in seinem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verletzt. Das Handynutzungsverbot ziele auf die betriebliche Ordnung. Solche Maßnahmen seien mitbestimmungspflichtig. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.2023 (AZ: 1 ABR 24/22). Die beiden Experten gehen in dieser Folge auch darauf ein, weshalb es für die Ausgang des Rechtsstreits auf die Frage ankam, ob die Maßnahme des Arbeitsgebers dem mitbestimmungsfreien Arbeitsverhalten oder dem mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten der Beschäftigten zuzuordnen war.

 

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