67. Resturlaub bei Kündigung – kein Geld zu verschenken
Schenken Sie dem Ex-Arbeitgeber kein Geld!
Inhalt
Wenn eine Arbeitsvertragspartei das Arbeitsverhältnis kündigt, stellt sich oft die Frage, was mit den noch offenen Urlaubstagen geschieht. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, dass es für einen Arbeitnehmer sinnvoll sein könnte, mit seinem zukünftigen Ex-Arbeitgeber eine Übereinkunft hinsichtlich des Urlaubs zu treffen. Einen (Rest-)Urlaubsantrag darf ein Arbeitgeber jedenfalls nur aus berechtigten Gründen ablehnen. Die beiden Experten gehen in dieser Folge auch darauf ein, welche Besonderheit gilt, wenn ein Arbeitnehmer nach dem 30.06. eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und dass die Berechnung der Höhe der Resturlaubstage im Einzelfall kompliziert sein kann.
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