28. Befristung – Teil 2
Befristung im Arbeitsrecht
Inhalt
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in der 2. Folge, in welchen Fällen ein Arbeitgeber für den Abschluss eines befristeten Vertrags keinen Sachgrund benötigt (§ 14 Abs. 2, Abs. 3 TzBfG) und wo die Grenzen für dieses Befristungsmodell verlaufen. Im Anschluss gehen beide auf die Vorschrift des § 14 Abs. 1 TzBfG ein, der beispielshaft zahlreiche Sachgründe für befristete Arbeitsverträge nennt (z. B. vorübergehender Bedarf, Erprobung, Vertretung, Eigenart der Arbeitsleistung, etc.).
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