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Podcast-Arbeitsrecht

61. Interessenausgleich und Sozialplan

 

Die Neuausrichtung des Betriebes durch Betriebsänderung

Inhalt

Der Ar­beit­ge­ber hat bei an­ste­hen­den Be­triebsände­run­gen, z. B. bei einer Einschränkung oder Schließung eines Betriebs, den Be­triebs­rat recht­zei­tig und um­fas­send zu in­for­mie­ren und mit ihm zu be­ra­ten. Betriebsrat und Arbeitgeber führen im Anschluss Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplan durch. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, was den Interessenausgleich vom Sozialplan unterscheidet. Die beiden Experten gehen insbesondere darauf ein, was Inhalt von Sozialplänen (z. B. Abfindungszahlungen) sein kann oder weshalb eine sog. Namensliste von zu kündigenden Arbeitnehmern die Prozessaussichten der Betroffenen in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht stark schwinden lässt.

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