89. Stufenweise Wiedereingliederung
Der Weg Kranker zurück ins Arbeitsleben
Inhalt
Fällt ein Arbeitnehmer durch schwere Krankheit oder einen Unfall längere Zeit aus, ist der Weg zurück an den Arbeitsplatz nicht immer leicht. Die berufliche Wiedereingliederung ist eine Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation und ist in § 74 SGB V und für behinderte oder von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer in § 28 SGB IX geregelt. Häufig ist diese Maßnahme Gegenstand eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Ziel ist es, den Arbeitnehmer Schritt für Schritt wieder an die Arbeitsumgebung zu gewöhnen, bis die volle Leistungsfähigkeit wiederhergestellt ist. Daher wird häufig von der stufenweisen Wiedereingliederung gesprochen. Das langsame Steigern des Arbeitspensums reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht die Voraussetzungen der stufenweise Wiedereingliederung und die Inhalte des Stufenplans. Die beiden Experten gehen auch auf die Frage ein, welche finanziellen Leistungen der Arbeitnehmer erhält, ob der Arbeitgeber der Wiedereingliederung zustimmen muss und was bei einem Abbruch der Maßnahme geschieht.
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