38. Verhaltensbedingte Kündigung
Sanktionen nach rechtswidrigem und schuldhaften Pflichtenverstoß
Inhalt
Arbeiten in einem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer und hat der Arbeitgeber die Absicht, einem Mitarbeiter zu kündigen, der länger als sechs Monate beschäftigt ist, benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, der im sog. Kündigungsschutzgesetz verankert ist. Ist ein Arbeitgeber der Auffassung, dass eine Arbeitnehmerin einen rechtswidrigen und schuldhaften Pflichtenverstoß begangen hat, kommt der Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung in Betracht. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht auf sämtliche Voraussetzungen dieser Kündigungsart ein, insbesondere auch auf die Frage, ob und wie oft ein Arbeitnehmer vorab vergeblich abgemahnt worden sein muss. Zudem geben beide Experten Empfehlungen, wie sich Betroffene verhalten sollen, die eine Kündigung erhalten haben.
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