Podcast-Arbeitsrecht

61. Interessenausgleich und Sozialplan

 

Die Neuausrichtung des Betriebes durch Betriebsänderung

Inhalt

Der Ar­beit­ge­ber hat bei an­ste­hen­den Be­triebsände­run­gen, z. B. bei einer Einschränkung oder Schließung eines Betriebs, den Be­triebs­rat recht­zei­tig und um­fas­send zu in­for­mie­ren und mit ihm zu be­ra­ten. Betriebsrat und Arbeitgeber führen im Anschluss Verhandlungen über den Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplan durch. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, was den Interessenausgleich vom Sozialplan unterscheidet. Die beiden Experten gehen insbesondere darauf ein, was Inhalt von Sozialplänen (z. B. Abfindungszahlungen) sein kann oder weshalb eine sog. Namensliste von zu kündigenden Arbeitnehmern die Prozessaussichten der Betroffenen in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht stark schwinden lässt.

Neue Podcastfolgen

jeweils am Montag und Freitag, 6 Uhr

Sie haben rechtlichen Beratungsbedarf?

Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter „Links“).

Sie können diesen Podcast abonnieren bei
Apple Podcasts | Spotify | YouTube u.v.a.m.
Emailen Sie uns

Links

Webseite der Kanzlei Sauerborn
Webseite der Kanzlei Blaufelder
Webseite Schwerbehindertenrecht – RA Sauerborn
Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“
Webinar Anerkennung einer Schwerbehinderung

Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
Impressum | Datenschutzerklärung