96. Fristlose Kündigung – Bedrohung mit einem Messer
In welchem Falle die Bedrohung eines anderen Kollegen mit einem Messer ein Grund für eine fristlose Kündigung darstellen kann
Inhalt
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht erneut mit einem Kündigungsfall, nämlich mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 13.07.2023 (AZ: 5 Sa 5/23). Der 29-jährige Kläger ist seit Juni 2019 als Industriemechaniker beschäftigt. Am 01.06.2022 arbeitete er mit einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter an einem Probierstand. Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Kläger seiner Kollegin ein Filetiermesser mit einer Klingenlänge von 20 cm mit einem Abstand von 10 bis 20 cm an den Hals hielt und damit deren Leib und Leben bedrohte. Der Arbeitgeber kündigte dem Kläger jedenfalls fristlos, hilfsweise ordentlich.
Die beiden Experten erläutern, weshalb eine ernstliche Bedrohung eines anderen Arbeitnehmers als wichtiger Grund für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung in Betracht kommt. Allerdings muss der gekündigte Arbeitnehmer in einem solchen Fall vorsätzlich gehandelt haben, was der Arbeitgeber zu beweisen hat.
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