23. BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement – Teil 3
Fallbesprechung, Maßnahmenplanung und -vereinbarung, Vorteile des BEM
Inhalt
Im dritten und letzten Teil unserer Mini-Serie zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement widmen wir uns der Fallbesprechung als einem Kernstück des BEM. Welche Fragen werden dort erörtert?
Ziel der BEM-Gespräche ist es, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – eventuell durch die Einschaltung externer Stellen – konkrete Maßnahmen der betrieblichen Wiedereingliederung zu treffen. Alle am BEM-Verfahren Beteiligten haben für eine faire und konstruktive Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zu sorgen. Sie stellen nach einer gewissen Zeitspanne eine erfolgreiche oder nicht-erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen fest und prüfen im Falle des Scheiterns weitere Optionen.
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