43. Datenschutz im Arbeitsrecht – Teil 1
Datenschutzrechte für Beschäftigte
Inhalt
Die wichtigsten Datenschutzrechte für Beschäftigte und Datenschutzpflichten für Arbeitgeber sind in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgeschrieben. Die DSGVO ist seit dem 25.05.2018 in allen Ländern der Europäischen Union inhaltsgleich in Kraft. Neben der DSGVO gilt in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das eine gesonderte Regelung zum Arbeitsverhältnis enthält, nämlich den § 26 BDSG. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht auf die Frage ein, was personenbezogene Daten im Einzeln sind und wie der Schutz durch die DSGVO und das BDSG aussieht.
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