Podcast-Arbeitsrecht

75. Zwangsverrentung gemäß TVöD?

 

Endet das Arbeitsverhältnis nach TVöD mit Zustellung des Rentenbescheides?

Inhalt

Ein Arbeitsverhältnis endet normalerweise durch den Ausspruch einer Kündigung, durch den Ablauf einer Befristung, durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder durch das Erreichen des Renteneintrittsalters. Nach § 33 TVöD endet das Arbeitsverhältnis auch dann, wenn dem Arbeitnehmer ein Rentenbescheid zugestellt wird, wonach er auf Dauer voll erwerbsgemindert ist. Stellt der Beschäftigte jedoch (etwa aus Angst vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) schuldhaft keinen solchen Rentenantrag, so tritt an die Stelle des Rentenbescheids das Gutachten eines Amtsarztes oder eines nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD bestimmten Arztes. Das Arbeitsverhältnis endet in diesem Fall mit der Bekanntgabe des Gutachtens gegenüber dem Beschäftigten. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder sprechen in dieser Folge darüber, welche Reaktionsmöglichkeiten den Beschäftigten in einer solchen Konstellation zur Verfügung stehen. Die beiden Experten gehen außerdem auf ein LAG-Urteil ein, welches die betreffende Tarifvorschrift für verfassungswidrig hält.

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