Podcast-Arbeitsrecht

14. Whistleblower

 

Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und dessen Schwachstellen

Inhalt

Kennen Sie Frau Brigitte Heinisch? Frau Heinisch ist Deutschlands bekannteste Whistleblowerin, die im Jahre 2003 und 2004 Missstände in dem Pflegeheim angeprangert hatte, in dem sie arbeitete. Doch der Arbeitgeber, der landeseigene Berliner Klinikkonzern Vivantes, reagierte nicht. Also stellte Heinisch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und wurde von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg wies ihre Kündigungsschutzklage ab, das Bundesarbeitsgericht (BAG) nahm das Verfahren nicht auf und auch eine Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt. Erst vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde Frau Heinisch Recht gegeben. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder gehen in dieser Folge näher auf die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen ein, die Verstöße gegen Recht und Gesetz melden (sog. Hinweisgeber). Diese EU-Richtlinie soll in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt werden und Personen wie Frau Heinisch schützen. Kann der bisher vorliegende Entwurf diesen Schutz in der Praxis wirklich leisten? An welchen Stellen muss im Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden?

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jeweils am Montag und Donnerstag, 6 Uhr

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