55. Haftung des Arbeitnehmers
Wann haftet ein Arbeitnehmer für von ihm verursachte Schäden in welcher Höhe?
Inhalt
Da man als Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers und in dessen Betrieb tätig wird, hat man meist keinen Einfluss auf die betrieblichen Abläufe und Gefahren und ist oft nicht in der Lage, mit seinem Arbeitsverdienst hohe Verluste bei betrieblichen Schadensfällen auszugleichen. Deshalb begrenzt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Pflicht des Arbeitnehmers zum Schadensersatz gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht ganz erheblich. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge, in welcher Höhe und in welchem Umfang Beschäftigte bei Vorsatz und den verschiedenen Formen von Fahrlässigkeit haften müssen. Die beiden Experten gehen auch auf die Frage ein, wie sich die Abwicklung von Personen- im Gegensatz zu Sachschäden unterscheiden.
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