59. Betriebsbedingte Kündigung
Wenn die Weiterbeschäftigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nicht mehr möglich ist
Inhalt
Nach der Rechtsprechung müssen vier Voraussetzungen vorliegen, damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist, insbesondere müssen dringende betriebliche Erfordernisse gegeben sein. Eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen Arbeitsplatz muss ausscheiden, denn „Versetzung geht vor Kündigung“ lautet die Regel. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder erläutern in dieser Folge die einzelnen Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung. Die beiden Experten gehen auch darauf ein, was es genau mit der sog. Sozialauswahl unter vergleichbaren Beschäftigten auf sich hat und inwieweit gekündigte Arbeitnehmer ihre anwaltlichen Vertreter bei der Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses unterstützen können.
Neue Podcastfolgen
jeweils am Montag und Freitag, 6 Uhr
Sie haben rechtlichen Beratungsbedarf?
Sie haben (arbeits-)rechtlichen Beratungsbedarf? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Rechtsanwalt Sauerborn oder an die Kanzlei Rechtsanwalt Blaufelder (Daten unter „Links“).
Sie können diesen Podcast abonnieren bei
Apple Podcasts | Spotify | YouTube u.v.a.m.
Emailen Sie uns
Links
Webseite der Kanzlei Sauerborn
Webseite der Kanzlei Blaufelder
Webseite Schwerbehindertenrecht – RA Sauerborn
Ratgeber „Anerkennung einer Schwerbehinderung – GdB leicht gemacht“
Webinar Anerkennung einer Schwerbehinderung
Verantwortlich ist Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn.
Impressum | Datenschutzerklärung